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AGB Catering

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Foodtruck-, Catering- und Veranstaltungsdienstleistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Il Carrettiere food GmbH mit ihren Kunden über Foodtruck-Einsätze, die Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken vor Ort, Catering-Leistungen, Liefercatering sowie die mietweise Überlassung von Geschirr, Mobiliar und sonstigem Equipment im Zusammenhang mit Veranstaltungen.

1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht in einzelnen Bestimmungen ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

1.4 Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail und sonstige Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger.

2. Vertragsschluss

2.1 Anfragen des Kunden, auch über Website, Kontaktformular, E-Mail, Messenger, Social Media, Onlinesysteme oder unseren Onlinekatalog, sind unverbindlich.

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.3 Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch die tatsächliche Leistungserbringung auf Grundlage eines vom Kunden angenommenen Angebots zustande.

2.4 Angaben zu Speisen, Mengen, Ausstattung, Zeiten, Fahrzeugen, Abläufen, Beispielbildern und Präsentationen dienen der Beschreibung der Leistung. Handelsübliche, saisonale oder organisatorisch erforderliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändert wird. Maßstab für die Zulässigkeit solcher Klauseln ist die AGB-Kontrolle nach § 307 BGB.

3. Leistungsgegenstand

3.1 Unsere Leistungen bestehen je nach Vereinbarung insbesondere in:

•             dem Einsatz eines oder mehrerer Foodtrucks am Veranstaltungsort,

•             der Zubereitung, Ausgabe und Präsentation von Speisen und Getränken vor Ort,

•             der Lieferung von Speisen und Getränken ohne Vor-Ort-Zubereitung,

•             der Bereitstellung von Personal,

•             der Überlassung von Geschirr, Mobiliar, Technik oder sonstigem Equipment,

•             Auf- und Abbauleistungen.

3.2 Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind ausschließlich unser Angebot und unsere Auftragsbestätigung.

3.3 Soweit eine bestimmte Gästezahl, Portionszahl, Ausgabezeit oder Einsatzdauer kalkuliert wurde, erfolgt die Leistungserbringung auf Grundlage dieser Vereinbarung. Eine Versorgung zusätzlicher Personen oder eine Verlängerung der Einsatzdauer ist nur im Rahmen unserer tatsächlichen Kapazitäten möglich und gesondert zu vergüten.

4. Preise

4.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Soweit bei Vertragsschluss absehbar, werden Fahrtkosten, Transportkosten, Standzeiten, Personalmehrkosten, Auf- und Abbaukosten, Strom-/Wasserkosten, Entsorgungskosten oder Mietkosten gesondert ausgewiesen.

4.3 Nach Vertragsschluss vereinbarte Zusatzleistungen, Änderungen des Leistungsumfangs, Verlängerungen der Einsatzdauer oder vom Kunden veranlasste Mehraufwände werden zusätzlich berechnet.

5. Anzahlung, Rechnungsstellung und Zahlung

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist nach Zugang unserer Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises innerhalb von 7 Kalendertagen zur Zahlung fällig.

5.2 Der restliche Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Schlussrechnung ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.3 Geht eine fällige Anzahlung nicht rechtzeitig ein, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Rücktrittsvorbehalte in AGB müssen verhältnismäßig und klar sein.

5.4 Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Diese betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Entgeltforderungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.5 Gegenüber Unternehmern behalten wir uns außerdem die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale vor, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

6. Auftragsportal und Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Nach Vertragsschluss kann der Kunde einen Zugangslink zu unserem Auftragsportal erhalten. Über dieses Portal hat der Kunde die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu übermitteln.

6.2 Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere:

•             Veranstaltungsort,

•             Ansprechpartner vor Ort,

•             Liefer-, Aufbau-, Ausgabe- und Abbauzeiten,

•             Teilnehmerzahl,

•             gewünschte Abläufe,

•             Besonderheiten des Einsatzortes,

•             Angaben zu Strom, Wasser, Zufahrt, Stellfläche und Genehmigungen,

•             sonstige leistungsrelevante Informationen.

6.3 Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, sind diese Angaben spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungstermin im Auftragsportal einzutragen oder dort zu bestätigen.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Angaben bis zur Veranstaltung aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich im Portal zu pflegen oder uns in Textform mitzuteilen.

6.5 Erfolgen erforderliche Angaben nicht, verspätet, unvollständig oder unrichtig, sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mitwirkung zu setzen.

6.6 Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist sind wir berechtigt,

•             auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Informationen zu leisten, soweit dies möglich und zumutbar ist,

•             dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen,

•             oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung ohne die Mitwirkung des Kunden nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist.

6.7 Gesetzliche Rechte wegen fehlender Mitwirkung des Bestellers bleiben unberührt. § 642 BGB erlaubt dem Unternehmer bei ausbleibender erforderlicher Mitwirkung des Bestellers eine angemessene Entschädigung.

7. Besondere Voraussetzungen für Foodtruck-Einsätze

7.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass am Veranstaltungsort eine für den vereinbarten Foodtruck-Einsatz geeignete, ausreichend große, befahrbare, standsichere und sichere Stellfläche zur Verfügung steht.

7.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Zufahrt, Durchfahrt, Rangiermöglichkeiten, Aufbaufläche und Abstellmöglichkeiten rechtzeitig und ungehindert vorhanden sind. Er hat uns auf Besonderheiten wie enge Zufahrten, Höhenbeschränkungen, Gewichtsbeschränkungen, unbefestigten Untergrund, Gefälle, Baustellen, gesperrte Flächen oder beschränkte Zufahrtszeiten rechtzeitig hinzuweisen.

7.3 Soweit für die Durchführung des Einsatzes Strom-, Wasser- oder sonstige Anschlüsse erforderlich sind, hat der Kunde diese in funktionsfähigem und geeignetem Zustand rechtzeitig bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich eine autarke Versorgung vereinbart wurde.

7.4 Der Kunde hat alle für den Einsatz am Veranstaltungsort erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Sondernutzungen, Zufahrtsberechtigungen oder Zustimmungen des Grundstückseigentümers rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.5 Der Kunde hat uns auf örtliche Sicherheitsvorgaben, Hausordnungen, Lärmschutzauflagen, Brandschutzauflagen, Zufahrtsverbote oder vergleichbare Einschränkungen rechtzeitig hinzuweisen.

7.6 Verzögerungen, Zusatzkosten oder Leistungshindernisse, die aus der Sphäre des Kunden oder des Veranstaltungsortes stammen, insbesondere wegen fehlender Zufahrt, ungeeigneter Stellfläche, fehlender Anschlüsse, fehlender Ansprechpartner oder fehlender Genehmigungen, gehen zulasten des Kunden, sofern dieser die Umstände zu vertreten hat.

8. Personenzahl, Mengen und Einsatzdauer

8.1 Die endgültige Personenzahl ist uns spätestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform oder über das Auftragsportal mitzuteilen, soweit keine andere Frist vereinbart wurde.

8.2 Diese Zahl ist Grundlage für Disposition, Einkauf, Vorbereitung und Rechnungsstellung.

8.3 Eine Reduzierung der bis dahin gemeldeten Personenzahl ist danach nur noch bis zu 25 % möglich. Darüber hinausgehende Minderungen bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, sofern wir einer weitergehenden Reduzierung nicht ausdrücklich zustimmen.

8.4 Eine Erweiterung der Personenzahl oder des Leistungsumfangs ist nur im Rahmen unserer tatsächlichen Kapazitäten möglich und gesondert zu vergüten.

8.5 Soweit eine bestimmte Einsatz- oder Standzeit vereinbart wurde, umfasst der vereinbarte Preis nur diesen Zeitraum. Zusätzliche Stand-, Warte-, Ausgabe- oder Verlängerungszeiten werden gesondert berechnet, wenn sie vom Kunden veranlasst sind oder aus dessen Sphäre stammen.

9. Fahrtkosten und Anpassung bei außergewöhnlichen Umständen

9.1 Vereinbarte Kilometer-, Fahrt- oder Transportpauschalen beruhen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Kosten.

9.2 Erhöhen sich nach Vertragsschluss und vor Leistungserbringung die für die Anfahrt oder den Transport maßgeblichen Kosten erheblich aufgrund von außergewöhnlichen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere infolge von Krieg, bewaffneten Konflikten, Embargos, staatlichen Eingriffen, außergewöhnlichen Energiepreissteigerungen oder vergleichbaren Ereignissen, sind wir berechtigt, die vereinbarte Fahrt- oder Transportkostenpauschale in dem Umfang anzupassen, in dem sich unsere tatsächlichen Durchführungskosten nachweislich erhöhen.

9.3 Die Anpassung ist dem Kunden unter Darlegung der Gründe in Textform mitzuteilen.

9.4 Übersteigt die Anpassung 10 % der ursprünglich vereinbarten Fahrt- oder Transportkosten, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang unserer Mitteilung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet.

Kurzfristige oder unklare Preisanpassungsklauseln sind in AGB besonders sensibel und unterliegen strenger Kontrolle. Die hier gewählte Eingrenzung auf nachweisbare, erhebliche Transportmehrkosten dient gerade diesem Transparenzgebot.

10. Termine, Verzögerungen und Wartezeiten

10.1 Vereinbarte Zeiten sind grundsätzlich verbindlich, stehen jedoch unter dem Vorbehalt, dass keine von uns nicht zu vertretenden Umstände eintreten.

10.2 Kommt es aufgrund von Verkehrslage, Unfällen, Wetter, Straßensperrungen, behördlichen Maßnahmen, technischen Störungen, Lieferengpässen, Ausfällen von Versorgungsleistungen oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Umständen zu Verzögerungen, verlängern sich vereinbarte Zeiten angemessen.

10.3 Wir werden den Kunden über erkennbare erhebliche Verzögerungen informieren, soweit uns dies möglich und zumutbar ist.

10.4 Wartezeiten oder Verzögerungen vor Ort, die aus der Sphäre des Kunden stammen, insbesondere wegen verspäteter Freigabe, nicht nutzbarer Stellfläche, fehlender Ansprechpartner oder nicht erfüllter Einsatzvoraussetzungen, sind vom Kunden zu vergüten, soweit dadurch zusätzlicher Aufwand entsteht.

11. Änderungen im Sortiment und in der Leistungsausführung

11.1 Geringfügige Änderungen einzelner Speisen, Zutaten, Beilagen, Fahrzeuge, Arbeitsabläufe oder Präsentationsformen bleiben vorbehalten, wenn diese aus saisonalen Gründen, wegen Nichtverfügbarkeit, qualitativen Erwägungen, technischen Gründen oder aus sonstigen sachlichen Gründen erforderlich sind und dem Kunden zumutbar sind.

11.2 Soweit möglich, werden wir gleichwertige Ersatzleistungen bereitstellen.

12. Stornierung durch den Kunden

12.1 Der Kunde kann einen bestätigten Auftrag jederzeit in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei uns.

12.2 Im Fall der Stornierung sind wir berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung zu verlangen:

•             bis 90 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 25 %

•             bis 45 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 %

•             bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 75 %

•             bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 90 %

•             ab 6 Kalendertage vor der Veranstaltung oder bei Nichtabnahme: bis zu 100 %

jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis.

12.3 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

12.4 Uns bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

Pauschalierte Schadensersatzklauseln in AGB sind nur innerhalb der Grenzen des § 309 BGB zulässig; deshalb ist der Gegenbeweis eines geringeren Schadens ausdrücklich aufgenommen.

13. Rücktritt durch die Il Carrettiere food GmbH

13.1 Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach Maßgabe dieser AGB vom Vertrag zurückzutreten, wenn

•             die vereinbarte Anzahlung auch nach angemessener Nachfrist nicht geleistet wird,

•             der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, insbesondere im Auftragsportal, trotz Fristsetzung nicht vornimmt,

•             erforderliche Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht vorliegen,

•             die Durchführung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wesentlich erschwert, gefährdet oder unmöglich wird,

•             der Auftrag unter falschen oder irreführenden Angaben über wesentliche Umstände zustande gekommen ist,

•             gesetzliche oder behördliche Vorgaben der Durchführung entgegenstehen,

•             Sicherheitsbedenken oder Gefahren für Personal, Gäste, Fahrzeuge oder Equipment bestehen.

13.2 Bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandener, vom Kunden zu vertretender Aufwand sind zu vergüten.

Rücktrittsvorbehalte in AGB dürfen nicht beliebig formuliert sein; sie müssen sachlich gerechtfertigt und transparent sein.

14. Höhere Gewalt

14.1 Fälle höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Krieg, Terror, Unruhen, Naturereignisse, Feuer, Pandemien, behördliche Verbote, Energie- oder Versorgungsausfälle, Streiks, Verkehrsblockaden oder vergleichbare Ereignisse, befreien uns für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren Leistungspflichten, soweit sie die Durchführung des Auftrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

14.2 In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Leistung zeitlich zu verschieben, anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine Durchführung nicht zumutbar oder nicht möglich ist.

14.3 Bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandener Aufwand sind zu vergüten.

15. Mietgegenstände, Equipment und Rückgabe

15.2 Der Kunde hat überlassene Gegenstände pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

15.1 Von uns überlassene Geschirr-, Möbel-, Technik- oder sonstige Mietgegenstände bleiben unser Eigentum.

15.3 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust, Beschädigung oder außergewöhnliche Verschmutzung der überlassenen Gegenstände, soweit diese aus seiner Sphäre oder aus dem Verantwortungsbereich seiner Gäste, Beauftragten oder sonstiger Veranstaltungsteilnehmer herrühren.

16. Mängel und Beanstandungen

16.1 Der Kunde hat die Lieferung und Leistung bei Übergabe nach Möglichkeit auf offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu prüfen und Beanstandungen möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

16.2 Unterbleibt eine sofortige Mitteilung, lässt dies die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt, sofern nicht gesetzlich etwas anderes gilt.

16.3 Mängel, die erst später erkennbar werden, sind uns nach Entdeckung unverzüglich mitzuteilen.

Eine Klausel, nach der ohne sofortige Rüge alles als mangelfrei gilt, wäre gegenüber Verbrauchern regelmäßig zu hart; deshalb ist hier bewusst nur eine Mitteilungsobliegenheit formuliert.

17. Haftung

17.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

17.2 Für sonstige Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

17.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

17.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

17.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

17.6 Für mitgebrachte Gegenstände des Kunden, seiner Gäste oder Dritter haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.

AGB dürfen die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für grobes Verschulden nicht unzulässig ausschließen.

18. Pflichten des Kunden am Veranstaltungsort

18.1 Der Kunde hat uns rechtzeitig über alle für die Leistung wesentlichen örtlichen Umstände zu informieren.

18.2 Hierzu zählen insbesondere:

•             empfindliche Bodenbeläge,

•             fehlende Versorgungsanschlüsse,

•             Zugangsbeschränkungen,

•             Zufahrtsregelungen,

•             Lärm- und Brandschutzauflagen,

•             Hausordnungen,

•             besondere Sicherheitsanforderungen.

18.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Veranstaltung und die von ihm eingebrachten Dekorationen, Aufbauten oder sonstigen Gegenstände den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen.

19. Verbraucherhinweise bei Fernabsatz und Onlinebuchungen

19.1 Soweit mit Verbrauchern Verträge im Fernabsatz oder im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Informationspflichten.

19.2 Ob im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder ausgeschlossen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Vertragsgestaltung. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten insbesondere die Informationspflichten nach Art. 246a EGBGB; bei elektronischen Bestellprozessen ist außerdem § 312j BGB zu beachten.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.

20.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, unser Sitz.

20.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.